Vormholzer Grundschule in Witten
Vormholzer Grundschule in Witten

Hier finden Sie uns

Vormholzer Grundschule

Schulleiterin

Alexandra Schüler

Vormholzer Ring 54
58456 Witten 

vormholzergrundschule@schule-witten.de

 

Kontakt

Sprechzeiten Sekretariat:

Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr

Ansprechpartnerin:

Frau Gutschank

 

Sprechzeiten Schulleitung:


Wenn Sie ein Gespräch mit der Schulleitung wünschen rufen Sie in der Zeit von 7.30 – 8.00 Uhr an und wir vereinbaren zeitnah einen Termin.

 

 

Tel. Schule:: 02302-581-5550

Tel. OGS : 02302-2783575

Fax: 02302-581-47-5550

vormholzergrundschule@schule-witten.de

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz

ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab. Unsere Schulkonferenz besteht aus 6 Mitgliedern - 3 Eltern und 3 Lehrern. In diesem Schuljahr (2023-2024)  sind das Frau Meyer, Frau Haßelbeck und Frau Kreutz sowie Frau Dobbertin, Frau Don und Frau Kotthaus.

 

Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht.

Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

  1. Schulprogramm 
  2. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung 
  3. Abschluss von Vereinbarungen über die Kooperation von Schulen und die Zusammenarbeit mit anderen Partnern 
  4. Festlegung der beweglichen Ferientage
  5. Organisation der Schuleingangsphase

 

Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.

 

Der " Eilt - Ausschuss"

Sollten wichtige Thema kurzfristig zur Entscheidung kommen müssen, die Zeit für eine "ordentlich" einberufene Konferenz aber nicht mehr ausreichen, tritt der "Eilt - Ausschuss" zusammen. Er hat dann volle Entscheidungsvollmacht.

 

Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein/e Vertreter/in der Elternschaft; hier Frau Haßelbeck
  • ein/e Vertreter/in der Lehrerschaft; hier Frau Dobbertin
  • die Schulleiterin.
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